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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 13:56
Benutzerbild von Glasbläser
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Registriert seit: 07.12.2006
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Glasbläser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erlaubniss zur veröffentlichung....

....von Bildern, auf denen Personen als Hauptmotiv abgebildet sind.

zu diesem Thema mal ein interessanter Link Law-Blog » Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild

wenn ich also ein Bild veröffentlichen will, z.B. hier, oder zur Verwendung bei einem Fotowettbewerb, muss ich mir eine Erlaubnis der abgebildeten Person geben lassen, am besten schriftlich

hat einer von euch diesbezüglich ev. ein Formular, welches man sich proforma vervielfältigen könnte um sich dieses von den Modellen unterschreiben zu lassen? oder wie sollte so ein Formular aussehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 14:25
ohne Titel
 
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stratkon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo, unter dem Suchbegriff model release findest Du im net eine Vielzahl an entsprechenden Vorlagen, z.B. von Bildagenturen. Du müsstest eine Vorlage eben noch auf Deine Belange umschreiben; ein Klacks. LG stratkon
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 17:19
Benutzerbild von Lothar
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Lothar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
schwer wird es wenn du in der stadt top motive hast wo dann einige leute drauf zu erkennen sind
also ich sag mal wenn du was mit modeln machen möchtest mußt du dich eh vertraglich absichern,alter der person und so weiter,denn minderjährige dürfen zum beispiel nicht unterschreiben
vorsichtig mußt du auch sein wenn firmengebäude zu erkennen sind
bei mir war der fall,ich hab am teich fotografiert wo davor eine firma ist
dann kam der sicherheitsdienst und erklärte mir das das gebäude nicht auf den fotos sein darf

Geändert von Lothar (06.11.2007 um 17:25 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 17:56
ohne Titel
 
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 135
stratkon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ob der Sicherheitsdienst Recht hatte, hängt noch nicht einmal von den Umständen des Einzelfalles ab. Dessen Aufgaben sind jedoch auf die "Firma" begrenzt; eine Aussenwirksamkeit besitzen ein Sicherheitsdienst nicht - also kann ich den Teich photographieren so oft und so lange ich möchte. Bei Personen ist das geklärt - Minderjährige benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, sofern die Aufnahme einen modellhaften Charakter hat. Andererseits auch nicht in jedem Fall, denn wenn ich eine Übersichtsaufnahme, z.B. im Fußball-Stadion, mache, kann ich die Fankurve nur schwer unterschreiben lassen.
Details hierzu stehen in jedem model release. LG stratkon
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 18:06
Benutzerbild von Lothar
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Beiträge: 61
Lothar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
nein kann ich dir nicht recht geben,wenn der sicherheitsdienst sagt keine bilder vom firmengebäude dann darf das gebäude auch nicht auf den fotos sein,gut am teich durfte ich ja fotografieren es ging ja auch um das gebäude
natürlich fankurve is schon klar das du da nicht jeden um erlaubnis fragen mußt :-)
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 18:37
ohne Titel
 
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Beiträge: 135
stratkon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Lothar, diesen Sicherheitsdienst hätte ich in die Wüste geschickt.
1. Das Gebäude steht, für Jedermann klar ersichtlich, an seinem Ort - jeder Passant kann es sehen. Sicherheitsrelevante Bereiche sind "von vor dem Zaun" nicht zu erkennen.
2. Allenfalls kann mir die Polizei photographieren untersagen, z.B. wenn dies im öffentlichen Interesse liegen sollte.
3. Ist auf dem Gebäude ein Firmenschild (Leuchtreklame) angebracht, spielt auch das nur eine untergeordnete Rolle. Falls es ein Markenzeichen ist, sollte man auf das Ablichten verzichten (Schutzrecht). Aber was mache ich am Hauptbahnhof in Stuttgart. Hoch oben auf dem Turm dreht sich ein gigantischer Mercedes-Stern?
4. Auf jedem bebauten Gelände, unabhängig davon wem es gehört, ob Fabrik oder Kaserne, kann photographieren verboten sein - Hausrecht des Eigentümers, aber auch nur innerhaln seines geländes.
5. Es gibt Bilder, die man ohne Presseausweis besser nicht macht. Aber auch nicht die Polizei kann einen Pressephotographen davon abhalten, Aufnahmen eines Unfalles zu machen, sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
LG stratkon
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Geändert von stratkon (06.11.2007 um 18:55 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 19:28
Benutzerbild von Lothar
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Beiträge: 61
Lothar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
naja ich denke mal die dachten an betriebsspionage oder so
aber gut ich werd den teich nächstes jahr wieder nutzen
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  #8 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 19:35
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stratkon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Na hoffentlich, lass Dich bloss nicht einschüchtern. LG stratkon
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  #9 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 08:21
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Beiträge: 112
Glasbläser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
so, mittlerweile hab ich ein Muster eines Vertrages von einem Fotokollegen aus einem anderen Forum

ist aber auch interessant mal zu lesen, das ihr euch hier auch Gedanken um diese Probleme der Rechtsgrundlagen zu solchen Modellverträgen macht

mal schauen, vielleicht kommen ja noch ein paar Beiträge
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  #10 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 12:57
Benutzerbild von Lothar
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Beiträge: 61
Lothar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
hier gibt es ein pdf zum download

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