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Erlaubniss zur veröffentlichung....
....von Bildern, auf denen Personen als Hauptmotiv abgebildet sind.
zu diesem Thema mal ein interessanter Link Law-Blog » Fotorecht-Spezial Teil 1; Recht am Bild wenn ich also ein Bild veröffentlichen will, z.B. hier, oder zur Verwendung bei einem Fotowettbewerb, muss ich mir eine Erlaubnis der abgebildeten Person geben lassen, am besten schriftlich hat einer von euch diesbezüglich ev. ein Formular, welches man sich proforma vervielfältigen könnte um sich dieses von den Modellen unterschreiben zu lassen? oder wie sollte so ein Formular aussehen? |
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Hallo, unter dem Suchbegriff model release findest Du im net eine Vielzahl an entsprechenden Vorlagen, z.B. von Bildagenturen. Du müsstest eine Vorlage eben noch auf Deine Belange umschreiben; ein Klacks. LG stratkon
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Audiatur et altera pars |
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Ob der Sicherheitsdienst Recht hatte, hängt noch nicht einmal von den Umständen des Einzelfalles ab. Dessen Aufgaben sind jedoch auf die "Firma" begrenzt; eine Aussenwirksamkeit besitzen ein Sicherheitsdienst nicht - also kann ich den Teich photographieren so oft und so lange ich möchte. Bei Personen ist das geklärt - Minderjährige benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, sofern die Aufnahme einen modellhaften Charakter hat. Andererseits auch nicht in jedem Fall, denn wenn ich eine Übersichtsaufnahme, z.B. im Fußball-Stadion, mache, kann ich die Fankurve nur schwer unterschreiben lassen.
Details hierzu stehen in jedem model release. LG stratkon
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Audiatur et altera pars |
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nein kann ich dir nicht recht geben,wenn der sicherheitsdienst sagt keine bilder vom firmengebäude dann darf das gebäude auch nicht auf den fotos sein,gut am teich durfte ich ja fotografieren es ging ja auch um das gebäude
natürlich fankurve is schon klar das du da nicht jeden um erlaubnis fragen mußt :-) |
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Hallo Lothar, diesen Sicherheitsdienst hätte ich in die Wüste geschickt.
1. Das Gebäude steht, für Jedermann klar ersichtlich, an seinem Ort - jeder Passant kann es sehen. Sicherheitsrelevante Bereiche sind "von vor dem Zaun" nicht zu erkennen. 2. Allenfalls kann mir die Polizei photographieren untersagen, z.B. wenn dies im öffentlichen Interesse liegen sollte. 3. Ist auf dem Gebäude ein Firmenschild (Leuchtreklame) angebracht, spielt auch das nur eine untergeordnete Rolle. Falls es ein Markenzeichen ist, sollte man auf das Ablichten verzichten (Schutzrecht). Aber was mache ich am Hauptbahnhof in Stuttgart. Hoch oben auf dem Turm dreht sich ein gigantischer Mercedes-Stern? 4. Auf jedem bebauten Gelände, unabhängig davon wem es gehört, ob Fabrik oder Kaserne, kann photographieren verboten sein - Hausrecht des Eigentümers, aber auch nur innerhaln seines geländes. 5. Es gibt Bilder, die man ohne Presseausweis besser nicht macht. Aber auch nicht die Polizei kann einen Pressephotographen davon abhalten, Aufnahmen eines Unfalles zu machen, sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. LG stratkon
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Audiatur et altera pars Geändert von stratkon (06.11.2007 um 18:55 Uhr). |
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so, mittlerweile hab ich ein Muster eines Vertrages von einem Fotokollegen aus einem anderen Forum
ist aber auch interessant mal zu lesen, das ihr euch hier auch Gedanken um diese Probleme der Rechtsgrundlagen zu solchen Modellverträgen macht mal schauen, vielleicht kommen ja noch ein paar Beiträge |
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